Rot-Rot-Grün beschließt Solargesetz - zu viel Zwang, zu wenig Förderung und Beratung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie vielleicht schon den Medien entnommen haben, haben SPD,
Grüne und Linke im Parlament ein Berliner Solargesetz beschlossen.
Hauseigentümer werden ab dem 1.1.2023 verpflichtet, mindestens 30 Prozent ihrer
Dachfläche mit Solarmodulen auszustatten. Häuser im Bestand werden in
gleicher Weise belastet wie der Neubau. Damit gilt diese Pflicht auch bei einer
Dachsanierung.


Im Grundsatz befürwortet auch die CDU, dass bei einem Neubau oder Umbau von Häusern
ökologisch vorgegangen wird. Aber wir sind überhaupt keine Unterstützer von
Zwangsmaßnahmen gegenüber Eigentümern. Die Kosten der Energiewende dürfen nicht
einseitig abgewälzt werden. Das jetzt vorgesehene Gesetz würde zu erheblichen
Kostensteigerungen für die Eigentümer von Häusern führen. Zwar bereitet die zusätzliche
Traglast von etwa 15 kg pro m² den meisten Dächern keine Probleme, doch stehen z.B.
Eigentümer älterer Häuser mit geringerer Traglast vor dem Problem, ein schweres Dach
dann abstützen zu müssen. Wir wollen die ökologische Sanierung mit Fördermitteln bei der
Sanierung der eigenen vier Wände unterstützen. Förderung statt Zwang ist unser Grundsatz.
Einige von Ihnen haben solche Instrumente beim Heizungsumbau, der Dämmung oder der
Solarförderung genutzt. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag in das Parlament eingebracht, welcher von Rot-Rot-Grün abgelehnt wurde.

Herr Frau
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